Veröffentlicht am März 12, 2024

Eine Ferienimmobilie an der Ostsee ist weniger ein passives Investment als vielmehr ein aktives unternehmerisches Projekt, dessen Erfolg von Ihrer strategischen Planung abhängt.

  • Versteckte Kosten wie hohe Zweitwohnsitzsteuern und strenge Eigenkapitalanforderungen der Banken schmälern oft die anfängliche Renditeerwartung.
  • Ein komplexer Dschungel aus rechtlichen Vorgaben, von Bebauungsplänen bis hin zu regionalen Airbnb-Verboten, kann die Vermietung unmöglich machen.

Empfehlung: Betrachten Sie den Kauf nicht als reine Lifestyle-Entscheidung, sondern als Unternehmensgründung. Ein detaillierter Businessplan ist der Schlüssel, um aus dem Traum vom Meer eine profitable Realität zu machen.

Die Vorstellung ist verlockend: der Morgenkaffee mit Blick auf die Dünen, spontane Wochenenden am Meer und eine Immobilie, die nicht nur Lebensqualität schenkt, sondern sich durch Vermietung quasi von selbst finanziert. Der Zweitwohnsitz an der Ostsee ist für viele Gutverdiener der Inbegriff einer perfekten Symbiose aus Lifestyle und Kapitalanlage. Man hört oft, die Lage sei entscheidend und die Mieteinnahmen eine sichere Bank. Doch diese oberflächliche Betrachtung lässt die entscheidenden Faktoren ausser Acht, die zwischen einem rentablen Investment und einem teuren Luxusobjekt unterscheiden.

Die Realität ist, dass der Erwerb einer Ferienimmobilie weit über die reine Kaufentscheidung hinausgeht. Es ist ein unternehmerisches Vorhaben, das ein tiefes Verständnis für steuerliche Fallstricke, Finanzierungsbesonderheiten und einen oft undurchsichtigen Regulierungs-Dschungel erfordert. Was nützt die schönste Lage, wenn die Gemeinde eine prohibitive Zweitwohnsitzsteuer erhebt oder die Vermietung an Feriengäste schlichtweg untersagt ist? Die wahre Frage ist also nicht, *ob* man investieren sollte, sondern *wie* man die Weichen stellt, damit die Immobilie nicht nur das Herz, sondern auch den Verstand erfreut.

Doch was, wenn der wahre Schlüssel zum Erfolg nicht im blinden Vertrauen auf steigende Immobilienpreise liegt, sondern im meisterhaften Management der Risiken? Dieser Artikel bricht mit den gängigen Platitüden und beleuchtet die knallharten Fakten. Wir analysieren die entscheidenden Kostenfaktoren, die rechtlichen Hürden und die strategischen Überlegungen, die Sie anstellen müssen, bevor Sie unterschreiben. So verwandeln Sie den Traum vom Zweitwohnsitz in ein fundiertes und erfolgreiches Investmentprojekt.

text

Um Ihnen eine klare Orientierung zu geben, haben wir die komplexen Aspekte des Kaufs einer Ferienimmobilie in übersichtliche Themen gegliedert. Der folgende Inhalt führt Sie schrittweise durch alle kritischen Fragen, von der Steuerlast bis zur Renditeoptimierung.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in beliebten deutschen Ferienregionen?

Einer der ersten und oft am meisten unterschätzten Kostenfaktoren bei einer Ferienimmobilie ist die Zweitwohnsitzsteuer. Viele Käufer kalkulieren lediglich mit dem Kaufpreis und den laufenden Betriebskosten, doch diese kommunale Abgabe kann die Rendite empfindlich schmälern. Sie wird von der Gemeinde erhoben, in der sich die Immobilie befindet, und bemisst sich in der Regel an der Jahresnettokaltmiete. Gerade in begehrten Ferienorten an Nord- und Ostsee haben die Kommunen diesen Hebel erkannt, um von den zahlreichen Feriendomizilen zu profitieren.

Die Höhe der Steuer variiert erheblich und kann einen signifikanten Unterschied in Ihrer Jahresbilanz ausmachen. Während einige Städte moderate Sätze ansetzen, greifen exklusive Tourismushochburgen tief in die Tasche der Eigentümer. So erheben Gemeinden wie Binz auf Rügen oder Juist laut einer Übersicht der WFV Ferienimmobilien Sätze, die zwischen 20 % und 21 % der Jahresnettokaltmiete liegen. Bei einer angenommenen monatlichen Kaltmiete von 1.000 Euro bedeutet das eine jährliche Zusatzbelastung von bis zu 2.400 Euro – Geld, das Ihre Rendite direkt schmälert.

Um die Dimensionen zu verdeutlichen, lohnt sich ein Blick auf konkrete Beispiele. Die folgende Tabelle zeigt, wie stark sich die Steuerlast je nach Standort unterscheidet und dass Ferienregionen oft teurer sind als Metropolen.

Die Daten für diesen Vergleich stammen aus einer aktuellen Analyse von Immowelt, die die unterschiedlichen Sätze in Deutschland aufzeigt.

Vergleich der Zweitwohnsitzsteuer in ausgewählten Regionen
Stadt/Region Steuersatz Jährliche Kosten (bei 1.000€ Kaltmiete/Monat)
München 18% 2.160€
Berlin 15% 1.800€
Hamburg 8% 960€
Sylt 6% 720€
Binz (Rügen) 20% 2.400€

Diese Steuer ist ein fester Bestandteil Ihres unternehmerischen Kalküls. Sie ist nicht verhandelbar und muss von Anfang an in Ihre Rentabilitätsberechnung einfliessen. Wer hier zu optimistisch rechnet, erlebt nach dem Kauf eine teure Überraschung.

Warum verlangen Banken bei Ferienimmobilien oft 40% Eigenkapital?

Ein weiterer Punkt, der viele Kaufinteressenten überrascht, sind die strengen Finanzierungsbedingungen für Ferienimmobilien. Während bei der Finanzierung eines selbstgenutzten Eigenheims oft 20 % Eigenkapital oder weniger ausreichen, sieht die Welt bei einem Zweitwohnsitz völlig anders aus. Banken agieren hier deutlich konservativer und fordern nicht selten einen erheblich höheren Eigenanteil. Eine Vollfinanzierung ist in diesem Segment praktisch ausgeschlossen.

Der Grund liegt im Risikoprofil der Immobilie aus Sicht der Bank. Ein Zweitwohnsitz wird nicht als existenziell notwendiges Gut eingestuft. Im Falle eines finanziellen Engpasses würden Eigentümer eher die Raten für die Ferienwohnung als für ihr Haupt-Zuhause aussetzen. Zudem sehen Banken ein höheres Vermietungsrisiko durch saisonale Schwankungen. Mieteinnahmen können durch schlechtes Wetter, eine Wirtschaftskrise oder veränderte Reisetrends unvorhergesehen einbrechen. Hinzu kommt das Drittverwendungsrisiko: Eine spezifisch auf Feriengäste zugeschnittene Immobilie lässt sich unter Umständen schwerer an einen regulären Käufer veräussern, was den Wiederverkaufswert unsicherer macht.

Aus diesen Gründen stufen Kreditinstitute Ferienimmobilien als riskantere Anlage ein und sichern sich durch einen hohen Eigenkapitalanteil ab. Nach Angaben von Finanzexperten wie Dr. Klein verlangen Banken bei Ferienimmobilien daher mindestens 40 % des Kaufpreises als Eigenkapital. Dieser hohe Anteil dient als Sicherheitspuffer und stellt sicher, dass der Käufer finanziell solide aufgestellt ist. Wer bereits eine abbezahlte Immobilie als zusätzliche Sicherheit einbringen kann, hat hier eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Diese Hürde ist also kein Schikanieren, sondern eine rationale Risikobewertung. Für Sie als Investor bedeutet dies, dass Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch einen beträchtlichen Puffer für die Bank bereithalten müssen, was wiederum Ihr gebundenes Kapital erhöht und die Gesamtrendite beeinflusst.

Wie viel Eigennutzung erlaubt das Finanzamt, ohne die Liebhaberei zu unterstellen?

Der grösste Reiz einer Ferienimmobilie liegt oft in der Kombination aus Eigennutzung und Vermietung. Doch genau hier lauert eine der komplexesten steuerlichen Fallen: der Vorwurf der „Liebhaberei“ durch das Finanzamt. Dies geschieht, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass Sie die Immobilie nicht mit der Absicht erworben haben, langfristig Gewinne zu erzielen, sondern primär für Ihr privates Vergnügen. Die Konsequenz ist gravierend: Sie können anfallende Verluste aus der Vermietung nicht mehr steuerlich geltend machen.

Um dies zu vermeiden, müssen Sie eine klare und dokumentierte Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Das Finanzamt prüft dabei vor allem zwei Dinge: das Ausmass der Eigennutzung und eine plausible Prognose über die zukünftigen Einnahmen. Eine umfangreiche Selbstnutzung in der Hauptsaison ist ein starkes Indiz für Liebhaberei, da Sie in dieser Zeit die höchsten Mieten erzielen könnten. Beschränken Sie Ihre eigenen Aufenthalte daher idealerweise auf die Nebensaison. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Vermietungstätigkeit über einen Zeitraum von 30 Jahren einen Totalüberschuss erwirtschaften wird.

Die Erstellung dieser Totalüberschussprognose ist ein zentraler Baustein Ihres unternehmerischen Kalküls. Sie müssen alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben (inkl. Abschreibungen, Zinsen und Instandhaltung) über drei Jahrzehnte plausibel darlegen.

Geschäftsmann erstellt Totalüberschussprognose für Ferienimmobilie am Schreibtisch

Wie Sie auf dem Bild sehen, erfordert dies eine professionelle und detaillierte Finanzplanung. Ein lückenloses Vermietungstagebuch, das alle Buchungen, Leerstände und Eigennutzungszeiten festhält, ist dabei unerlässlich. Verbilligte Vermietungen an Freunde oder Familie sollten Sie ebenfalls vermeiden, da diese die Gewinnerzielungsabsicht untergraben.

Ihr Plan zur Vermeidung des Liebhaberei-Vorwurfs

  1. Vermietungsabsicht dokumentieren: Erstellen Sie ein professionelles Marketingkonzept für Ihre Immobilie und bewerben Sie diese aktiv auf relevanten Portalen.
  2. 30-Jahres-Prognose erstellen: Führen Sie eine detaillierte Totalüberschussprognose durch, die ein positives Ergebnis nach 30 Jahren aufzeigt.
  3. Eigennutzung strategisch planen: Begrenzen Sie die Selbstnutzung auf wirtschaftlich unbedeutende Zeiten wie die Nebensaison und halten Sie die Hauptsaison für zahlende Gäste frei.
  4. Vermietungstagebuch führen: Dokumentieren Sie akribisch alle Vermietungszeiten, Leerstände und die Gründe dafür, um Ihre Bemühungen nachzuweisen.
  5. Marktübliche Mieten ansetzen: Vermeiden Sie jegliche Form der verbilligten Vermietung an Familie oder Freunde unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Letztlich beurteilt das Finanzamt, ob Sie als Investor oder als Urlauber agieren. Ihr gesamtes Handeln sollte darauf ausgerichtet sein, den Eindruck eines professionellen Vermieters zu untermauern.

Sylt oder Bayerischer Wald: Wo bleibt der Wert auch in Krisenzeiten stabil?

Die Frage nach der langfristigen Wertstabilität ist für jeden Kapitalanleger von zentraler Bedeutung. Bei Ferienimmobilien gilt das umso mehr, da sie stärker von konjunkturellen Zyklen und touristischen Trends abhängig sind. Doch welche Standorte erweisen sich als besonders krisenfest? Generell zeigt sich, dass etablierte A-Lagen mit begrenztem Angebot und konstant hoher Nachfrage die grösste Sicherheit bieten. Küstenregionen an Nord- und Ostsee gehören traditionell zu diesen Wertstabilitäts-Ankern.

Laut Analysen von Portalen wie Traum-Ferienwohnungen haben sich Immobilien an der deutschen Küste als äusserst wertstabil erwiesen und verzeichneten in den letzten Jahren kontinuierliche Wertsteigerungen. Die Nachfrage übersteigt hier seit Langem das Angebot, was die Preise auch in unsicheren Zeiten stützt. Insbesondere exklusive Lagen wie Sylt gelten als „Betongold“, allerdings mit extrem hohen Einstiegshürden. Wer hier ein Ferienhaus erwerben möchte, muss oft mit einem Kaufpreis von mindestens einer Million Euro kalkulieren. Im Vergleich dazu sind andere Ostseeregionen zugänglicher, bieten aber ebenfalls eine hohe Wertstabilität und gute Mieteinnahmen.

Geteilte Landschaftsaufnahme zeigt Sylt-Dünen und bayerische Bergwälder

Im Gegensatz dazu können aufstrebende Regionen oder solche, die stark von einem bestimmten Trend abhängen, volatiler sein. Der Bayerische Wald beispielsweise bietet attraktive Einstiegspreise, doch die Nachfrage ist möglicherweise nicht so breit und international diversifiziert wie an der Küste. Ein Wertstabilitäts-Anker zeichnet sich durch eine ganzjährige Attraktivität, eine exzellente Infrastruktur und einen gewissen „Markennamen“ aus. Sylt ist eine Marke, die Ostseeküste ebenso. Diese Standorte ziehen ein zahlungskräftiges Publikum an, das auch in wirtschaftlich schwächeren Phasen nicht auf Urlaub verzichtet.

Letztendlich investieren Sie in A-Lagen nicht nur in eine Immobilie, sondern auch in die Sicherheit, dass Ihr Kapital auch in stürmischen Zeiten gut geschützt ist. Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis, der in Ihre Renditeberechnung einfliessen muss.

Dürfen Sie in diesem Wohngebiet überhaupt an Feriengäste vermieten?

Sie haben die perfekte Immobilie gefunden, die Finanzierung steht, und die Renditeprognose ist vielversprechend. Doch dann kommt die ernüchternde Nachricht: In diesem Gebiet ist die Vermietung an Feriengäste gar nicht erlaubt. Dies ist keine Seltenheit und stellt eines der grössten K.O.-Kriterien beim Kauf dar. Der rechtliche Rahmen für die Ferienvermietung ist in Deutschland ein komplexer Regulierungs-Dschungel, der von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.

Der entscheidende Faktor ist der Bebauungsplan der Gemeinde. Dieser legt fest, welche Art der Nutzung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen:

  • Allgemeinen Wohngebieten (WA): Hier steht das dauerhafte Wohnen im Vordergrund. Eine gewerbliche Ferienvermietung ist hier oft stark eingeschränkt oder sogar gänzlich unzulässig, da sie dem Charakter des Wohngebiets widerspricht.
  • Sondergebieten für Erholung (SO): Diese Gebiete sind explizit für Ferien- und Erholungszwecke ausgewiesen. Hier ist die Vermietung an Feriengäste in der Regel problemlos gestattet.

Doch selbst wenn der Bebauungsplan die Vermietung erlaubt, kann es eine weitere Hürde geben: die Eigentümergemeinschaft (WEG). In der Teilungserklärung der Wohnanlage kann die Ferienvermietung explizit ausgeschlossen werden. Ein solcher Beschluss ist für alle Eigentümer bindend. Daher ist die sorgfältige Prüfung dieser Dokumente vor dem Kauf absolut unerlässlich. Ein Verstoss kann nicht nur zu Konflikten mit den Nachbarn, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wie ein Leitfaden von Smoobu zur Airbnb-Vermietung betont, ist die rechtliche Lage oft unübersichtlich. Die Experten von Smoobu GmbH fassen im „Leitfaden zur Airbnb-Vermietung 2025“ zusammen:

Die Nutzung als Ferienwohnung ist in vielen Städten genehmigungspflichtig. Berlin: Registrierungspflicht, max. 90 Tage/Jahr bei Vollvermietung

– Smoobu GmbH, Leitfaden zur Airbnb-Vermietung 2025

Ignorieren Sie diesen Punkt, riskieren Sie nicht nur ein Bussgeld, sondern den Totalverlust Ihres Geschäftsmodells. Eine Investition in eine Immobilie, die Sie nicht wie geplant nutzen können, ist totes Kapital.

Eigenheim oder Aktiendepot: Was dient Ihrem Ziel der Altersvorsorge mehr?

Die Ferienimmobilie als Baustein der Altersvorsorge – dieser Gedanke ist populär. Doch ist er auch rechnerisch haltbar? Als Investor mit unternehmerischem Kalkül müssen Sie die Opportunitätskosten im Blick haben. Konkret bedeutet das: Ist das in der Immobilie gebundene Kapital hier wirklich am besten angelegt, oder würde ein diversifiziertes Aktiendepot, etwa in einen MSCI World ETF, langfristig eine bessere Rendite bei geringerem Aufwand erzielen?

Die Immobilie bietet den emotionalen Wert der Eigennutzung und potenziell stabile Mieteinnahmen. Dem stehen jedoch erhebliche Nachteile gegenüber: ein hohes Klumpenrisiko (Ihr Kapital ist in einem einzigen Objekt gebunden), geringe Liquidität (ein Verkauf dauert Monate) und ein hoher laufender Aufwand für Instandhaltung, Verwaltung und Steuern. Als allgemeine Faustregel gilt laut Finanzdienstleistern wie MLP, dass die Ferienimmobilie an mindestens 120 Tagen im Jahr vermietet sein sollte, um rentabel zu sein – eine anspruchsvolle Marke, die aktives Management erfordert.

Ein ETF-Portfolio hingegen ist hochliquide, weltweit diversifiziert und verursacht nur minimale laufende Kosten. Es bietet zwar keinen emotionalen „Lifestyle-Bonus“, aber aus reiner Anlagesicht oft die rationalere Wahl. Der folgende Vergleich verdeutlicht die fundamentalen Unterschiede der beiden Anlageklassen, basierend auf einer vergleichenden Analyse der Sparkasse.

15-Jahres-Vergleich: 400.000€ Ostsee-Ferienhaus vs. 400.000€ MSCI World ETF
Kriterium 400.000€ Ostsee-Ferienhaus 400.000€ MSCI World ETF
Liquidität Sehr gering (Verkauf dauert Monate) Täglich handelbar
Diversifikation Klumpenrisiko Weltweit gestreut
Laufende Kosten Instandhaltung, Steuern, Verwaltung 0,2-0,5% p.a. Verwaltungsgebühr
Eigennutzung Möglich (emotionaler Wert) Nicht möglich
Steuerliche Behandlung Komplexe Vermietungseinkünfte Abgeltungssteuer 25%

Es gibt hier keine pauschal richtige Antwort. Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft, Ihrem Zeithorizont und dem Wert ab, den Sie der Eigennutzung beimessen. Eine Ferienimmobilie ist eine Investition, die Herz und Verstand gleichermassen fordert – ein ETF ist eine rein rationale Entscheidung.

Wo ist Airbnb in Deutschland verboten und welche Bussgelder drohen (bis 500.000 €)?

Die kurzzeitige Vermietung über Plattformen wie Airbnb verspricht oft die höchsten Renditen. Doch der Boom hat eine Kehrseite: Viele Städte und Gemeinden kämpfen mit Wohnraummangel und haben deshalb strenge Regelungen erlassen, die als Zweckentfremdungsverbot bekannt sind. Diese Gesetze sollen verhindern, dass regulärer Wohnraum dauerhaft dem Mietmarkt entzogen und in lukrativere Ferienwohnungen umgewandelt wird. Für Sie als Investor ist die Kenntnis dieser lokalen Vorschriften überlebenswichtig.

Die Regelungen sind ein Flickenteppich und variieren von Stadt zu Stadt erheblich. Was in einem Ort erlaubt ist, kann im Nachbarort bereits zu empfindlichen Strafen führen. Besonders in Metropolen und beliebten Tourismusregionen sind die Auflagen streng. Hier einige Beispiele für den Regulierungs-Dschungel:

  • Berlin: Gilt als eine der strengsten Städte. Eine Registrierungsnummer ist Pflicht. Die Vermietung der gesamten Wohnung an Touristen ist auf maximal 90 Tage pro Jahr beschränkt.
  • München: Hier ist die Vermietung ohne Genehmigung für bis zu acht Wochen pro Jahr erlaubt. Alles, was darüber hinausgeht, gilt als Zweckentfremdung.
  • Hamburg: Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn mehr als 50 % der Wohnfläche kurzzeitig vermietet werden.
  • Sylt: Auf der Insel gibt es in vielen Gemeinden sehr strikte Regelungen, um den knappen Wohnraum für Einheimische zu schützen.

Die Missachtung dieser Vorschriften ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden kontrollieren zunehmend und verhängen drastische Bussgelder. Die Strafen können existenzbedrohend sein. So berichtet die Stiftung Warentest, dass in einigen Städten bei illegaler Ferienvermietung empfindliche Strafen drohen, und München plant sogar eine Erhöhung des Bussgeldrahmens auf bis zu 500.000 Euro. Dieser Betrag verdeutlicht, wie ernst die Kommunen das Thema nehmen.

Ein Geschäftsmodell, das auf der Umgehung dieser Regeln aufbaut, ist nicht nachhaltig. Der einzige Weg zum Erfolg führt über die vollständige Einhaltung der lokalen Gesetze, auch wenn dies die potenzielle Rendite einschränkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Nebenkosten wie die Zweitwohnsitzsteuer und die Forderung nach 40 % Eigenkapital sind entscheidende Rendite-Fallen, die oft übersehen werden.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Bebauungsplan und mögliche Airbnb-Verbote, sind absolute K.O.-Kriterien für Ihr Investment.
  • Um steuerliche Nachteile (Liebhaberei) zu vermeiden, ist eine klare Gewinnerzielungsabsicht mit einer 30-Jahres-Prognose und begrenzter Eigennutzung unerlässlich.

Wie erzielen Sie mit Airbnb doppelt so hohe Mieten wie bei Dauermietern?

Nach all den Warnungen vor Fallstricken und Regulierungen stellt sich die Frage: Wie kann eine Ferienimmobilie überhaupt noch rentabel sein? Die Antwort liegt in der strategischen Maximierung der Mieteinnahmen. Wenn Sie alle rechtlichen und finanziellen Hürden gemeistert haben, eröffnet die kurzzeitige Vermietung tatsächlich das Potenzial für deutlich höhere Erträge als eine klassische Langzeitvermietung. Der Schlüssel dazu liegt in einer Premium-Positionierung.

Urlauber und Geschäftsreisende sind bereit, für Komfort, Lage und eine hochwertige Ausstattung einen Aufpreis zu zahlen. Während ein Dauermieter die Kaltmiete pro Quadratmeter vergleicht, bucht ein Feriengast ein Erlebnis. Studien zeigen, dass sich die Investition in eine exzellente Ausstattung direkt in höheren Übernachtungspreisen niederschlägt. Anstatt also am Mobiliar zu sparen, sollten Sie gezielt in Annehmlichkeiten investieren, die Ihre Immobilie von der Konkurrenz abheben.

Fallstudie: Rendite-Hebel durch Premium-Vermietung

Eine Analyse von Finanzwissen.de zeigt das Potenzial am Beispiel Berlin. Dort betrug der durchschnittliche Preis für eine Airbnb-Übernachtung 74 Euro (Stand: 2024). In attraktiven Lagen und mit hochwertiger Ausstattung konnten Vermieter nach Abzug aller Kosten oft mehr als doppelt so hohe Einnahmen erzielen wie bei einer langfristigen Vermietung. Die höhere Rendite ergibt sich direkt aus der Bereitschaft der Zielgruppe, für ein besseres Wohnerlebnis mehr zu bezahlen.

Eine moderne, voll ausgestattete Küche, schnelles WLAN, ein stilvolles Design oder besondere Extras wie eine Sauna, ein Kamin oder ein Balkon mit Meerblick sind keine reinen Kostenfaktoren, sondern Investitionen in Ihre Preisgestaltung. Sie rechtfertigen höhere Raten pro Nacht und führen zu einer besseren Auslastung, da zufriedene Gäste positive Bewertungen hinterlassen und die Sichtbarkeit Ihres Angebots erhöhen.

Luxuriös ausgestattetes Ferienhaus-Interieur mit Sauna und modernem Design

Die Optimierung Ihrer Immobilie ist der letzte, aber entscheidende Schritt. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, müssen Sie verstehen, wie Sie durch gezielte Investitionen höhere Mieten erzielen.

Am Ende des Tages ist die Vermietung Ihrer Ferienimmobilie ein Hospitality-Geschäft. Je besser das Erlebnis für Ihre Gäste, desto höher Ihr Ertrag. Umsetzen können Sie das am besten, indem Sie Ihr Angebot durch die Augen eines anspruchsvollen Urlaubers betrachten und genau den Komfort und Luxus bieten, den Sie selbst erwarten würden.

Häufig gestellte Fragen zum Kauf einer Ferienimmobilie

Was ist der Unterschied zwischen einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) und einem Sondergebiet für Erholung (SO)?

In einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist die gewerbliche Ferienvermietung oft eingeschränkt oder verboten, während in einem Sondergebiet für Erholung (SO) die Vermietung an Feriengäste meist erlaubt ist. Die Prüfung des Bebauungsplans ist daher vor dem Kauf unerlässlich.

Kann die Eigentümergemeinschaft die Ferienvermietung verbieten?

Ja, selbst wenn die Gemeinde die Ferienvermietung gestattet, kann die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft diese untersagen. Dieser Beschluss ist für alle Eigentümer bindend und stellt ein häufiges K.O.-Kriterium dar.

Welche Strafen drohen bei illegaler Ferienvermietung?

Bei Verstössen gegen das Zweckentfremdungsverbot, also der unerlaubten Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienwohnung, können je nach Kommune und Schwere des Verstosses Bussgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Geschrieben von Markus Weber, Erfahrener Immobilieninvestor und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung mit einem eigenen Portfolio von über 30 Einheiten. Spezialist für den Vermögensaufbau mit "Betongold", Finanzierungsstrukturen und Mietrecht.