
Ihr in Fonds oder ETFs investiertes Kapital ist als „Sondervermögen“ insolvenzgeschützt und rechtlich vollständig vom Vermögen Ihrer Bank oder der Fondsgesellschaft getrennt.
- Diese Trennung ist im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zwingend vorgeschrieben und wird von einer unabhängigen Verwahrstelle kontrolliert.
- Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 € gilt nur für Bankguthaben (Giro-, Tagesgeld) und ist für den Schutz von Wertpapieren irrelevant.
Recommandation : Konzentrieren Sie sich bei der Sicherheitsprüfung nicht auf die Bonität Ihrer Depotbank, sondern auf die Einhaltung der KAGB- und UCITS-Regularien des Fonds selbst.
Die Nachrichten über wankende Banken, von der Lehman-Pleite bis zu den Turbulenzen um die Credit Suisse, haben bei vielen Anlegern tiefe Spuren hinterlassen. Die Sorge ist verständlich: Was geschieht mit meinen über Jahre angesparten ETF-Anteilen, wenn meine Depotbank oder sogar der Fondsanbieter selbst in eine Schieflage gerät? Schnell fallen die Begriffe „Einlagensicherung“ und „Sondervermögen“, doch oft führen sie eher zu Verwirrung als zu Klarheit. Viele Anleger fragen sich, ob ihr Vermögen bei einer ausländischen Bank in Malta oder Litauen wirklich genauso sicher ist wie bei der heimischen Sparkasse.
Doch die wahre Sicherheit Ihres Fondsvermögens liegt nicht in einem vagen Versprechen oder der Nationalität einer Bank, sondern in der präzisen rechtlichen Architektur des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Dieses Gesetz schafft eine unüberwindbare Brandmauer zwischen Ihrem Geld und den Finanzen der Dienstleister. Es etabliert ein System der Kontrolle und des treuhänderischen Schutzes, das weit über die bekannte Einlagensicherung hinausgeht. Die entscheidende Erkenntnis ist: Sie sind nicht nur Gläubiger einer Bank, Sie sind Eigentümer von Vermögenswerten.
Dieser Artikel wird Sie nicht mit oberflächlichen Beruhigungen abspeisen. Als Ihr juristischer Stratege im Finanzbereich werden wir die Schutzmechanismen des Sondervermögens Schritt für Schritt juristisch präzise auseinandernehmen. Sie werden verstehen, warum die Insolvenz eines ETF-Anbieters wie BlackRock Ihr Vermögen unberührt lässt, welche Kontrollinstanzen im Hintergrund arbeiten und warum der Schutz Ihrer Fondsanlagen auf einem fundamental anderen, robusteren Fundament ruht als das Guthaben auf Ihrem Girokonto.
Um die komplexen rechtlichen und strukturellen Schutzmechanismen Ihres investierten Kapitals vollständig zu erfassen, haben wir diesen Artikel in übersichtliche Themenbereiche gegliedert. Das folgende Inhaltsverzeichnis dient Ihnen als Wegweiser durch die juristischen Grundlagen, die Ihr Vermögen absichern.
Inhaltsverzeichnis: Der rechtliche Schutzwall für Ihr Investment
- Warum Ihr ETF-Vermögen auch bei einer Insolvenz von BlackRock oder Ihrer Bank sicher ist?
- Wie Sie als Kleinanleger durch Fonds Zugang zu Märkten erhalten, die sonst Millionären vorbehalten sind?
- Welche Berichte müssen Fonds in Deutschland veröffentlichen und was steht drin?
- Was passiert, wenn Ihr Fonds mit einem anderen zusammengelegt wird?
- Warum manche Fonds für Privatanleger viel teurer sind als für Profis?
- Ist Ihr Geld in Malta oder Litauen genauso sicher wie bei der Sparkasse?
- Sollten Sie lieber einen physischen oder synthetischen (Swap) ETF kaufen?
- Gibt es Nischen, in denen ein aktiver Fondsmanager seinen Preis wert ist?
Warum Ihr ETF-Vermögen auch bei einer Insolvenz von BlackRock oder Ihrer Bank sicher ist?
Die Antwort auf diese zentrale Frage liegt in einem der robustesten Konzepte des deutschen Anlegerschutzes: dem Sondervermögen. Gemäss dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind die von Ihnen erworbenen Fondsanteile kein Teil der Bilanz der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), wie z.B. BlackRock oder DWS, und auch nicht Teil Ihrer Depotbank. Juristisch gesehen handelt es sich um ein separates, zweckgebundenes Treuhandvermögen, das ausschliesslich den Anlegern gehört. Im Falle einer Insolvenz der KVG oder der Bank haben deren Gläubiger keinerlei Zugriff auf dieses Vermögen. Es fällt schlicht nicht in die Insolvenzmasse.
Die physische und rechtliche Trennung wird durch eine weitere Instanz sichergestellt: die Verwahrstelle. Dies ist eine unabhängige Bank (z.B. State Street, HSBC), die von der KVG beauftragt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht wird. Sie verwahrt die im Fonds enthaltenen Wertpapiere treuhänderisch und kontrolliert die KVG bei allen Transaktionen. Sie stellt sicher, dass Aus- und Einzahlungen sowie Anteilspreisberechnungen korrekt nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erfolgen. Diese Gewaltenteilung ist der Kern des Systems. Das in deutschen Investmentfonds angelegte und als Sondervermögen geschützte Vermögen ist immens; eine Analyse zeigt, dass sich Ende 2022 das in deutschen Investmentfonds angelegte Vermögen auf rund 3,5 Billionen Euro belief.
Sollte eine KVG dennoch insolvent werden, greift ein klar definierter Prozess, der von der BaFin gesteuert wird. Ihr Vermögen ist zu keinem Zeitpunkt in Gefahr, es geht lediglich um die Übertragung der Verwaltung auf eine neue Gesellschaft oder die geordnete Abwicklung des Fonds.
Ihr Plan im Ernstfall: Der 30-Tage-Ablauf nach einer KVG-Insolvenz
- Tag 1-7: Die BaFin stellt den Entschädigungs- oder Insolvenzfall offiziell fest und übernimmt die zentrale Koordination zur Sicherung der Anlegerinteressen.
- Tag 7-14: Die Verwahrstelle erhält gemäss § 100 KAGB das alleinige Verfügungsrecht über das Sondervermögen, um es vor jeglichem Zugriff zu schützen.
- Tag 14-21: Die BaFin und die Verwahrstelle suchen eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft, die bereit ist, das Fondsmanagement zu übernehmen. Alternativ wird die Abwicklung beschlossen.
- Tag 21-30: Bei Erfolg wird das Sondervermögen auf die neue KVG übertragen. Andernfalls beginnt die Verwahrstelle mit der Liquidation und der Vorbereitung der Auszahlung an die Anleger.
- Ab Tag 30: Nach der Übertragung ist der Fonds wieder normal handelbar. Im Falle der Liquidation läuft der Auszahlungsprozess an die Anteilseigner.
Wie Sie als Kleinanleger durch Fonds Zugang zu Märkten erhalten, die sonst Millionären vorbehalten sind?
Viele der lukrativsten und stabilsten Anlagemärkte sind für Privatpersonen faktisch unzugänglich. Dazu gehören spezialisierte Anleihemärkte, Private-Equity-Beteiligungen oder der direkte Handel mit Rohstoffen. Die Gründe dafür sind hohe Mindestanlagesummen, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und fehlende Handelsplattformen für Kleinanleger. Institutionelle Investoren wie Pensionsfonds oder Versicherungen agieren hier mit Summen, die für Privatpersonen utopisch sind. Ein Investment in bestimmte institutionelle Anteilsklassen kann beispielsweise eine Mindestanlage von mindestens 1 Mio. € investieren erfordern.
Hier entfaltet das Fonds-Prinzip seine demokratisierende Wirkung. Ein Investmentfonds oder ETF agiert als Sammelbecken für Kapital. Er bündelt die Gelder tausender Kleinanleger und erreicht dadurch ein Volumen, das ihm den Eintritt in diese professionellen Märkte ermöglicht. Als einzelner Anleger kaufen Sie keinen Bruchteil einer einzelnen Aktie, sondern einen Anteil am gesamten, breit diversifizierten Sondervermögen des Fonds. Sie profitieren somit indirekt von den gleichen Chancen wie ein Multi-Millionär.

Ein konkretes Beispiel aus Deutschland ist der Markt für Mittelstandsanleihen. Diese Wertpapiere finanzieren oft hochinnovative, aber nicht börsennotierte Unternehmen des deutschen Mittelstands. Für Privatanleger sind sie kaum direkt erwerbbar. Spezialisierte Fonds, beispielsweise von Union Investment oder der DWS, sammeln diese Anleihen jedoch in ihrem Portfolio. Mit dem Kauf eines Anteils an einem solchen Fonds partizipieren Sie an der Wirtschaftsleistung des deutschen „Hidden Champions“ – ein Zugang, der Ihnen allein verwehrt bliebe. Der Fonds dient hier als Brücke zwischen der Welt der Kleinanleger und den exklusiven institutionellen Anlagemärkten.
Welche Berichte müssen Fonds in Deutschland veröffentlichen und was steht drin?
Transparenz ist ein Eckpfeiler des Anlegerschutzes und eine gesetzliche Pflicht, die im KAGB verankert ist. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, die Anleger regelmässig und detailliert über die Zusammensetzung und Entwicklung ihrer Sondervermögen zu informieren. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Jahres- und Halbjahresbericht. Diese Dokumente sind keine Werbebroschüren, sondern juristisch relevante Rechenschaftsberichte, die von unabhängigen Wirtschaftsprüfern kontrolliert werden.
Der Jahresbericht, der innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden muss, ist besonders aufschlussreich. Er enthält eine vollständige Vermögensaufstellung zum Stichtag. Hier wird jede einzelne Position – jede Aktie, jede Anleihe – mit ihrer ISIN (International Securities Identification Number), Stückzahl und dem bewerteten Wert aufgelistet. So können Sie exakt nachvollziehen, in was Ihr Geld investiert ist. Zudem finden Sie eine Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie eine Entwicklungsrechnung, die die Performance des Fonds über die Zeit darstellt.
Ein entscheidender Abschnitt, den Anleger oft übersehen, ist der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Renommierte Prüfgesellschaften wie PwC oder KPMG testieren hier, ob die Buchführung und der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ist ein starkes Indiz für eine ordnungsgemässe Verwaltung. Ebenso wichtig ist der explizite Hinweis auf den Status als „Sondervermögen“ nach KAGB und die namentliche Nennung der Verwahrstelle. Diese Berichte sind in der Regel auf der Website der KVG frei zugänglich und bieten eine unschätzbare Grundlage für eine fundierte Anlageentscheidung.
Was passiert, wenn Ihr Fonds mit einem anderen zusammengelegt wird?
Fondsverschmelzungen sind im Finanzsektor ein gängiger Vorgang. Sie treten oft auf, wenn eine Fondsgesellschaft ihre Produktpalette straffen, kleine, unrentable Fonds auflösen oder Synergien schaffen möchte. Für Anleger löst eine solche Ankündigung oft Unsicherheit aus. Doch auch hier hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, um die Interessen der Anleger zu wahren. Eine Verschmelzung ist kein Grund zur Panik, sondern ein administrativer Akt, bei dem Sie als Anleger klar definierte Rechte haben.
Zunächst muss die Fondsgesellschaft Sie mindestens 30 Tage vor dem geplanten Fusionsdatum schriftlich informieren. Dieses Schreiben enthält alle relevanten Informationen über den aufnehmenden Fonds, die Gründe für die Fusion und die Unterschiede in der Anlagestrategie oder Kostenstruktur. Während dieser 30-Tage-Frist haben Sie das Recht, Ihre Fondsanteile kostenfrei zu verkaufen. Es fallen also keine Transaktionsgebühren oder Ausgabeaufschläge an. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, auszusteigen, falls Sie mit dem neuen, aufnehmenden Fonds nicht einverstanden sind. Widersprechen Sie nicht, werden Ihre Anteile automatisch in Anteile des neuen Fonds umgetauscht.
Ein zentraler Aspekt für deutsche Anleger ist die steuerliche Behandlung. Der Gesetzgeber sorgt hier für Kontinuität.
Steuerliche Behandlung bei Fondsverschmelzung in Deutschland
Bei einer sogenannten ertragsneutralen Fondsfusion, die von der BaFin als solche genehmigt wurde, wird der Vorgang für Privatanleger nicht als Verkauf und anschliessender Neukauf gewertet. Das bedeutet, es fällt keine Abgeltungsteuer auf die bis dahin aufgelaufenen Gewinne an. Ihre ursprünglichen Anschaffungsdaten und -kurse werden steuerlich in den neuen Fonds „mitgenommen“. Eine Besteuerung findet erst dann statt, wenn Sie die Anteile des neuen, aufnehmenden Fonds tatsächlich eines Tages verkaufen. Voraussetzung ist, dass beide Fonds eine vergleichbare Anlagestrategie verfolgen, was in der Praxis die Regel ist.
Es ist dennoch ratsam, die Unterlagen genau zu prüfen. Vergleichen Sie vor allem die Gesamtkostenquote (TER) des neuen Fonds mit der des alten. Manchmal bietet die KVG auch an, kostenfrei in einen anderen Fonds aus ihrer Produktpalette zu tauschen, falls Ihnen der aufnehmende Fonds nicht zusagt.
Warum manche Fonds für Privatanleger viel teurer sind als für Profis?
Anleger, die Fonds vergleichen, stossen oft auf ein verwirrendes Phänomen: Derselbe Fonds, der dieselben Aktien oder Anleihen hält, wird mit unterschiedlichen ISINs und vor allem mit drastisch unterschiedlichen Gebühren angeboten. Eine Variante für Privatanleger (Retail-Klasse) kostet beispielsweise 1,5% pro Jahr, während die institutionelle Klasse für Versicherungen oder Pensionsfonds nur 0,75% kostet. Dieser Preisunterschied ist kein Fehler, sondern das Ergebnis unterschiedlicher Kostenstrukturen, die auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sind.
Der Hauptgrund für die höheren Kosten bei Retail-Klassen liegt im Betreuungs- und Vertriebsaufwand. Ein Privatanleger benötigt Beratung, verständliche Informationsmaterialien (wie das „Key Information Document“, KID), einen Ansprechpartner und eine einfache Möglichkeit, auch kleine Beträge zu investieren. Diese Dienstleistungen verursachen Kosten, die über die höhere Managementgebühr gedeckt werden. Institutionelle Investoren hingegen agieren weitgehend selbstständig, investieren hohe Summen auf einmal und benötigen diese kleinteilige Betreuung nicht. Dieser Unterschied im Serviceaufwand spiegelt sich direkt in den Gebühren wider, wie auch ein Fondsexperte in einem Fachblog bestätigt.
Der Endkundenvertrieb erhält aus dem Fondsguthaben zur Vergütung seiner laufenden Beratungs- und Betreuungsleistung und der Verwaltung einen Anteil der Managementgebühr des Fonds. Institutionelle Investoren benötigen diese laufende Beratungs- und Betreuungs- und Verwaltungsleistungen nicht und zahlen entsprechend weniger Fondsgebühren.
– Fondsexperte, Blog für Fonds und Versicherungen
Die folgende Tabelle verdeutlicht die zentralen Unterschiede zwischen den Anteilsklassen und die Begründung für die abweichenden Kostenstrukturen.
| Aspekt | Retail-Anteilsklasse | Institutionelle Klasse |
|---|---|---|
| Managementgebühr | 1,50% p.a. | 0,75% p.a. |
| Mindestanlage | Ab 50 Euro | Ab 1 Million Euro |
| Betreuungsaufwand | Hoch (Beratung, KID) | Gering (Selbstständig) |
| Regulatorische Kosten | Vollumfänglich | Reduziert |
| Vertriebsprovision | Inkludiert | Nicht vorhanden |
Ist Ihr Geld in Malta oder Litauen genauso sicher wie bei der Sparkasse?
Diese Frage vermischt zwei grundlegend verschiedene Schutzsysteme, die für Anleger klar getrennt werden müssen: die Einlagensicherung für Bankguthaben und den Schutz von Wertpapieren durch das Sondervermögen. Die Antwort hängt davon ab, ob wir über Ihr Tagesgeldkonto oder Ihr ETF-Depot sprechen. Für Bankguthaben – also Geld auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten – gilt die gesetzliche Einlagensicherung. Innerhalb der EU ist diese harmonisiert: Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgedeckt. Im Falle einer Bankpleite springt der jeweilige nationale Einlagensicherungsfonds ein. Ob dieser in Deutschland, Malta oder Litauen im Ernstfall gleich schnell und effizient agiert, ist eine Frage des Vertrauens in die jeweilige Finanzaufsicht und staatliche Stabilität.
Für Ihr Fondsvermögen ist dies jedoch juristisch irrelevant. Wie bereits dargelegt, fallen Wertpapiere wie ETF-Anteile unter den Schutz des Sondervermögens. Sie sind nicht „bei der Bank“ deponiert, sondern werden von einer unabhängigen Verwahrstelle treuhänderisch gehalten. Die Depotbank führt lediglich das Depot, in dem Ihre Eigentumsrechte an den Fondsanteilen verbucht sind. Geht die Depotbank pleite, bleiben Ihre Anteile im Sondervermögen davon völlig unberührt. Ihr Depot kann einfach zu einer anderen Bank übertragen werden.
Die entscheidende Frage für die Sicherheit Ihrer ETF-Anlage ist daher nicht die Nationalität Ihrer Depotbank, sondern das Domizil des Fonds selbst. Die überwiegende Mehrheit der in Europa vertriebenen ETFs ist in Luxemburg oder Irland domiziliert und unterliegt der EU-weiten OGAW-Richtlinie (englisch: UCITS). Diese Richtlinie schreibt den Schutz als Sondervermögen und die Trennung von Fonds- und Gesellschaftsvermögen zwingend vor. Ein in Irland aufgelegter UCITS-ETF bietet einem deutschen Anleger daher den gleichen fundamentalen Schutz wie ein deutscher Fonds. Die Sicherheit resultiert aus der Fondsstruktur, nicht aus dem Standort der Depotbank.
Sollten Sie lieber einen physischen oder synthetischen (Swap) ETF kaufen?
Innerhalb der Welt der ETFs gibt es zwei wesentliche Methoden, einen Index nachzubilden: die physische und die synthetische Replikation. Ein physischer ETF kauft tatsächlich die im Index enthaltenen Aktien oder Anleihen und hält sie im Sondervermögen. Ein synthetischer ETF (auch Swap-ETF) geht hingegen ein Tauschgeschäft (Swap) mit einem Finanzpartner, meist einer grossen Investmentbank, ein. Der ETF liefert die Rendite eines Trägerportfolios, und die Bank garantiert im Gegenzug die exakte Rendite des zu Grunde liegenden Index.
Diese Struktur führt oft zur Sorge vor einem „Kontrahentenrisiko“: Was passiert, wenn der Swap-Partner pleitegeht? Auch hier greifen die strengen UCITS-Regularien. Das aus dem Swap-Geschäft entstehende Risiko für den Fonds ist gesetzlich begrenzt. Eine Analyse der Fondsrichtlinie UCITS-III zeigt, dass das Ausfallrisiko auf maximal zehn Prozent des Fondsvermögen limitiert ist. In der Praxis wird dieses Risiko durch tägliche Besicherung weiter minimiert. Der Swap-Partner muss Sicherheiten (meist Staatsanleihen höchster Bonität) hinterlegen, die den Wert des Swaps oft sogar übersteigen (Überbesicherung). Auch dieses Sicherheitenportfolio ist Teil des Sondervermögens und somit geschützt.
Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile in Bezug auf Kosten, Tracking-Genauigkeit und Transparenz. Synthetische ETFs können oft Indizes auf Nischenmärkte präziser und kostengünstiger abbilden, während physische ETFs als transparenter und einfacher verständlich gelten. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Sicherheitsaspekte gegenüber.
| Kriterium | Physische ETFs | Synthetische ETFs |
|---|---|---|
| Sondervermögen-Status | 100% geschützt | Min. 90% geschützt |
| Kontrahentenrisiko | Bei Wertpapierleihe möglich | Max. 10% des Fondsvermögens |
| Tracking-Genauigkeit | Gut bei liquiden Märkten | Sehr präzise |
| Kosten (TER) | Tendenziell höher | Oft günstiger |
| Transparenz | Vollständig einsehbar | Swap-Partner bekannt |
Letztlich ist die Wahl zwischen physisch und synthetisch weniger eine Frage der grundsätzlichen Sicherheit als eine Abwägung von Kosten und Präzision. Beide Strukturen sind durch das KAGB und die UCITS-Regularien robust abgesichert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihr Fondsvermögen ist als Sondervermögen insolvenzgeschützt und hat nichts mit der Einlagensicherung von 100.000 € für Bankguthaben zu tun.
- Eine unabhängige, von der BaFin kontrollierte Verwahrstelle sichert Ihr Vermögen physisch und rechtlich von der Fondsgesellschaft und der Depotbank ab.
- Die EU-weite UCITS-Richtlinie und das deutsche KAGB bilden einen robusten, mehrstufigen Rechtsrahmen, der die Sicherheit Ihrer Anteile gewährleistet, unabhängig von der Nationalität Ihrer Bank.
Gibt es Nischen, in denen ein aktiver Fondsmanager seinen Preis wert ist?
Nachdem wir die robusten Sicherheitsmechanismen von Fonds, insbesondere von passiven ETFs, juristisch beleuchtet haben, stellt sich eine weiterführende Frage: Wenn Sicherheit und niedrige Kosten bei ETFs so überzeugend sind, gibt es dann überhaupt noch eine Existenzberechtigung für teurere, aktiv gemanagte Fonds? Die Antwort ist ein klares „Ja, aber nur in bestimmten Nischen“. Während es für aktive Manager extrem schwierig ist, in hocheffizienten Märkten wie dem für US-Standardaktien (S&P 500) nach Kosten eine Überrendite zu erzielen, gibt es Felder, in denen ihre Expertise einen echten Mehrwert schaffen kann.
Dies gilt vor allem für ineffiziente oder schwer zugängliche Märkte. Beispiele hierfür sind:
- Small Caps in Schwellenländern: In diesen Märkten ist die Informationslage oft dünn, die analytische Abdeckung gering und die Liquidität niedrig. Ein spezialisierter Manager mit einem lokalen Netzwerk und tiefgehender Branchenkenntnis kann hier „Perlen“ finden, die ein passiver Index niemals abbilden würde.
- Spezialisierte Anleihensegmente: Märkte für Hochzinsanleihen (High Yield), Wandelanleihen oder Unternehmensanleihen aus dem Mittelstand sind oft komplex und erfordern eine intensive Bonitätsprüfung, die über das hinausgeht, was Ratingagenturen leisten.
- Private Equity oder Infrastruktur: Diese Anlageklassen sind für Privatanleger oft nur über geschlossene, aktiv gemanagte Fonds zugänglich, die eine hohe Expertise bei der Auswahl und Betreuung der Beteiligungen erfordern.
In diesen Bereichen kann die menschliche Analyse, das Risikomanagement und der aktive Auswahlprozess eines erfahrenen Managers die höheren Kosten rechtfertigen. Für das Kerninvestment eines Privatanlegers bleiben kostengünstige, breit gestreute ETFs jedoch meist die juristisch wie ökonomisch solideste Basis.
Nachdem Sie nun die juristischen Schutzmechanismen Ihres Vermögens kennen, besteht der nächste logische Schritt darin, diese Kenntnisse anzuwenden. Überprüfen Sie Ihr eigenes Portfolio auf seine strukturelle Sicherheit und stellen Sie sicher, dass Ihre Anlagestrategie auf einem soliden rechtlichen Fundament ruht.